Wußten Sie ….

Die Geschichte der Steuern ist fast so alt wie die menschliche Zivilisation selbst. Sie entstand aus der Notwendigkeit, gemeinschaftliche Aufgaben – wie Tempelbauten, Kanäle oder die Verteidigung – zu finanzieren.
- Die Anfänge im Alten Ägypten (ca. 3000 v. Chr.): Die ältesten Belege für Steuern stammen aus Ägypten. Da es noch kein Münzgeld gab, trieben die Schreiber des Pharaos die Steuern in Form von Naturalien (Getreide, Vieh) oder durch Frondienst (Zwangsarbeit für Pyramiden- und Kanalbauten) ein. Basis war die zweijährliche Schätzung des Vieh- und Erntebestands.
- Mesopotamien und das antike Griechenland: In Mesopotamien (Sumerer, Babylonier) wurden Abgaben („Bala“) als religiöse Pflicht oder königlicher Tribut fällig. Die Griechen kannten im Alltag kaum direkte Einkommensteuern; sie erhoben stattdessen Zölle auf Importe und Exporte sowie Sonderabgaben für Wohlhabende in Kriegszeiten (Eisphora).
- Das Römische Reich: Die Römer professionalisierten das System. Sie erhoben die Tributum (eine direkte Steuer auf Grundbesitz und Vermögen in den Provinzen) sowie die Vectigalia (Zölle und Verbrauchsteuern, etwa auf Urin für die Ledergerbung unter Kaiser Vespasian – daher der Satz „Geld stinkt nicht“).
- Das Mittelalter: Das Steuersystem zersplitterte. Unter dem Feudalsystem leisteten Bauern Abgaben (den „Zehnt“ an die Kirche) und Frondienste an ihren Grundherrn. Direkte Geldsteuern waren selten; stattdessen dominierten Wegzölle, Marktgebühren und die sogenannte Bede (eine „Bitte“ des Landesherrn um finanzielle Hilfe, die zunehmend zur Pflicht wurde).
- Die Moderne (ab dem 17./18. Jahrhundert): Mit der Entstehung moderner Nationalstaaten und der Bürokratie wuchs der Geldbedarf massiv (vor allem für stehende Heere). Großbritannien führte 1799 die weltweit erste progressive Einkommensteuer ein, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren.
- Entwicklung in Deutschland: Im Deutschen Kaiserreich brachte die Miquel’sche Steuerreform (1891 in Preußen) den Durchbruch für eine moderne, nach Leistungsfähigkeit gestaffelte Einkommensteuer. Die heutige deutsche Steuerstruktur (mit der Aufteilung in Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern) wurde maßgeblich durch die Erzbergersche Reform (1919/1920) nach dem Ersten Weltkrieg geprägt.