Lagerung von Unterlagen

Lagerung von Unterlagen

Wir bitten unsere Mandanten die uns überlassenen Unterlagen zur Buchhaltung nach Jahresabschluss zeitnah abzuholen. Da unsere Regalkapazitäten leider begrenzt sind können wir Dokumente nicht unbegrenzt einlagern. Wir erlauben uns ab Januar 2013 eine Kostenpauschale pro Ordner für nicht abgeholte und „geparkte“ Dokumente zu berechnen.
Die Kosten betragen für die Einlagerung
  • Einmalig 35 € für das Verbringen in das Lager
  • monatlich 1 € pro Ordner
  • Abrechnung vierteljährlich im vorraus

Die Preise verstehen sich incl. der ges. Umsatzsteuer von derzeit 19% Ust.

Sollten die Unterlagen nach Aufforderung nicht abgeholt werden, wird entsprechend dem
Steuerberatungsgesetz (StBerG) – § 66 Handakten
verfahren. Sollte der Mandant der Aufforderung zur Rücknahme in der gesetzten Frist nicht nachkommen, werden die Akten auf Kosten des Mandaten sechs Monate nach Zustellung der Aufforderung zur Rücknahme der Dokumente entsorgt.

Den vollständigen Text des Gesetz finden Sie unter Steuerberatungsgesetz (StBerG) – § 66 Handakten

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