Verbindlichkeit

Rechtsverbindlichkeit von telefonischen Auskünften

Aus gegebenen Anlass möchten wir unsere Mandanten darauf hinweisen, das nur schriftliche erteilte Auskünfte der Steuerkanzlei rechtlich verbindlich sind. Die Kanzlei behält sich vor für schriftliche Auskünfte eine Rechnung zu stellen. Verbindliche Auskünfte sind nur mit Zeichnung der Kanzlei-Inhaberin Sigrid Schwartzkopff gültig.
Jegliche Haftung für nicht schriftlich erteilte Auskünfte ist ausgeschlossen.
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