FAQ

Häufig gestellte Fragen..

Die Anmeldung neuer Mitarbeiter ist eine wichtige Tätigkeit für den Unternehmer/Arbeitgeber. Fehler und Versäumnisse können teuer werden. Die Fristen für die Anmeldung sind abhängig von der Branche. Viele Branchen haben die Regel:
Der Beginn einer Beschäftigung ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Meldung muss jedoch spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn erfolgen.
Es gibt aber auch Branchen, welche neue Mitarbeiter sofort anmelden müssen. In Deutschland ist der Zoll für die Einhaltung der Ausführung verantwortlich. Hier finden sie immer die aktuellen Bestimmungen.

Kategorie: Mails

Fotos und Bilder können nicht direkt an die Kanzlei gesendet werden. Diese Format werden in der Kanzlei nicht verarbeitet. Bitte senden sie Bilder und Fotos als hochwertige Scans. Diese gescannten Informationen übersenden sie dann im Format PDF. Der Vorteil hierbei ist ebenfalls, das PDF-Dateien mehrere Fotos und Bilder zu einem Vorgang beinhalten.

Fotografien sind oftmals unscharf, verrauscht oder zu klein um verarbeitet zu werden. Daher werden diese generell gesperrt bei der Übermittlung an die Kanzlei.

Kategorie: Mails

Sie sind registrierter Nutzer des Mail-Service der Kanzlei: Ihre Mail wurde nicht zugestellt oder sie haben eine Informationen über Virus oder nicht gescannte Dateien erhalten. Die Übermittlung von verschlüsselten Inhalten (z. B. PDF-Dateien mit Passwortschutz) nicht möglich. Diese Dateien werden vom Sicherheitssystem als potentielle Bedrohung eingestuft und automatisch gesperrt. Sie erhalten eine Mail mit einem Hinweis. Wenn Sie verschlüsselte Inhalte übermitteln möchten, wenden Sie sich bitte an ihren Sachbearbeiter. Dieser gibt ihnen weitere Informationen zu den Möglicheiten. Sie sind kein registrierte Nutzer des Mail-Service der Kanzlei: Wenn sie in einer geschäftlichen Beziehung zur Kanzlei stehen, senden sie bitte eine Registrierungsanfrage an die Kanzlei ab. Sie finden dieses Formular im Bereich Service.

Kategorie: Kosten

Steuerberatung durch zugelassenen SteuerberaterInnen werden per Gesetz geregelt. Das Gesetz ist die Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) Hier steht genau aufgeschlüsselt, welche Gebühren erhoben werden können, und in welchen Rahmen sich diese bewegen.